Designanmeldung




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Ein Design ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses (jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand) oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt.
Designs sind einfach praktisch durchsetzbar: Behörden können Designverletzungen bereits durch einen einfachen visuellen Vergleich feststellen und so mittels Grenzbeschlagnahme wirksam gegen Nachahmungen vorgehen. Im Gegensatz zu Patenten ist hierfür keine aufwendige technisch-juristische Prüfung erforderlich.
In dem Paket enthalten sind umfangreiche Checklisten, genaue Preisranges sowie eine kostenfreie Erstanalyse mit einem unserer Patentanwälte. Du erhältst außerdem einen Fragebogen, um dich optimal auf die Erstanalyse vorzubereiten.
Überblick
Mit diesem Rechtspaket meldest Du Dein Design rechtssicher an – ob in Deutschland, EU-weit oder international.
✅ Unterstützung bei nationalen, EU-weiten und internationalen Designanmeldungen
✅ Bei Bedarf helfen Dir passende Rechtsexperten über eine Erstanalyse
✅ Digitaler & einfacher Prozess ➔ bis zu 50 % weniger Rechtskosten
Was ist Designschutz?
Designschutz schützt die sichtbare Erscheinungsform eines Produkts. Dazu gehören zum Beispiel Form, Konturen, Farben, Oberflächenstruktur, Verzierung, Verpackung, grafische Symbole oder typografische Schriftzeichen.
Der Schutz entsteht durch Eintragung beim zuständigen Amt. Eine Anmeldung beim DPMA schützt Dein Design in Deutschland, eine Anmeldung beim EUIPO in der gesamten EU. Über die WIPO kann der Schutz international erweitert werden.
Wichtig ist: Geschützt ist nur das, was aus den eingereichten Darstellungen erkennbar ist. Deshalb sind die Abbildungen des Designs für Umfang und Qualität des Schutzes besonders wichtig.
Welche Voraussetzungen muss ein Design erfüllen?
Ein Design muss vor allem neu sein und Eigenart haben.
Neuheit bedeutet, dass kein identisches Design vor dem Anmeldetag öffentlich zugänglich gewesen sein darf. Wenn der Entwerfer das Design selbst veröffentlicht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine 12-monatige Neuheitsschonfrist greifen.
Eigenart bedeutet, dass sich der Gesamteindruck des Designs von bereits bekannten Designs unterscheidet. Entscheidend ist dabei nicht eine einzelne Gestaltungsidee, sondern der konkrete visuelle Eindruck des Produkts.
❗ Achtung: Das DPMA prüft Neuheit und Eigenart im Eintragungsverfahren nicht. Diese Voraussetzungen werden erst in einem Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren geprüft. Eine Eintragung garantiert daher noch kein belastbares Schutzrecht.
Was schützt ein eingetragenes Design – und was nicht?
Ein eingetragenes Design gibt Dir das ausschließliche Recht, die geschützte Gestaltung zu benutzen. Du kannst Dritten untersagen, ein Design zu verwenden, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt.
Der Schutz bezieht sich aber nur auf die konkrete äußere Gestaltung. Technische Funktionen, abstrakte Ideen oder Produktkonzepte werden durch eine Designanmeldung nicht geschützt.
Formales
Bei der Designanmeldung kommt es besonders auf die richtige Darstellung des Designs an. Die eingereichten Abbildungen bestimmen, was später geschützt ist. Außerdem sollte vorab geprüft werden, ob das Design neu ist, Eigenart besitzt und ob nationaler, EU-weiter oder internationaler Schutz sinnvoll ist.
Nächste Schritte
- Kläre zuerst, welches Produktdesign geschützt werden soll.
- Prüfe dann, ob Deutschland, die EU oder internationale Märkte relevant sind.
- Bei offenen Fragen kannst Du eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen.
- Bereite anschließend aussagekräftige Darstellungen des Designs vor.
- Prüfe danach Neuheit, Eigenart und mögliche ältere Designs.
Jetzt Design anmelden – klar, rechtssicher und passend zu Deinem Produkt.
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