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Berater sind mit Freelancern vergleichbar, da auch sie selbstständig und selbstbestimmt Leistungen – hier in Form von Beratungsleistungen – erbringen. Für die Verpflichtung eines Beraters wird ein Beratervertrag benötigt.
Eine Vertraulichkeitsvereinbarung (auch Non-Disclosure-Agreement, kurz NDA, genannt) ist ein Vertrag, der zur Geheimhaltung sensibler Informationen verpflichtet. Sie schützt typischerweise vertrauliche Daten, Verhandlungsergebnisse und Dokumente vor unbefugter Weitergabe.
Überblick
Mit diesem Rechtspaket regelst Du die Zusammenarbeit mit einem externen Berater rechtssicher.
✅ Passend für Berater, freie Mitarbeiter und Advisor
✅ Klare Regeln zu Leistungsumfang, Vergütung, Haftung und Laufzeit
✅ Geeignet für Geldzahlung, virtuelle Anteile (VSOPs) oder unentgeltliche Beratung
Was ist ein Beratervertrag?
Ein Beratervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einer Gesellschaft und einem externen Berater, der ihr sein Fachwissen auf einem bestimmten Gebiet zur Verfügung stellt. Anders als bei einem Arbeitsvertrag ist der Berater kein Arbeitnehmer, sondern selbstständig tätig und in der Art und Weise seiner Leistungserbringung weitgehend frei. Der Vertrag bildet die Grundlage für die Auftragserteilung und legt fest, welche Beratungsleistungen zu welchen Konditionen erbracht werden.
Beratervertrag als Dienstvertrag oder Werkvertrag?
Welche Vertragsform passt, hängt davon ab, was der Berater konkret schuldet.
- Ein Dienstvertrag passt, wenn der Berater eine Beratungsleistung erbringt, ohne einen bestimmten Erfolg zu garantieren – also etwa laufende strategische Beratung oder die Vermittlung von Know-how. Der Beratervertrag ist in der Praxis meist ein freier Dienstvertrag nach § 611 BGB.
- Ein Werkvertrag ist die richtige Wahl, wenn der Berater einen konkreten Erfolg schuldet, zum Beispiel die Erstellung eines Gutachtens, einer Marktanalyse oder einer Software. Hier wird die Vergütung erst fällig, wenn das vereinbarte Ergebnis ordnungsgemäß erbracht wurde.
In der Praxis sind auch Mischformen üblich.
Wie kann der Berater vergütet werden?
Die Vergütung des Beraters lässt sich flexibel gestalten und hängt vom Setup der Zusammenarbeit ab. Üblich sind drei Modelle:
- Geldzahlung in Form eines Stunden-, Tages- oder Pauschalhonorars – die klassische Vergütungsform für externe Berater.
- Vergütung in virtuellen Anteilen (z.B. VSOPs) – besonders bei Startups verbreitet, wenn Berater mit ihrem Engagement langfristig am Erfolg der Gesellschaft beteiligt werden sollen.
- Unentgeltliche Beratung – etwa bei Advisor-Konstellationen, in denen die Zusammenarbeit aus anderen Motiven heraus erfolgt.
Wichtig: Werden Anteile oder Anteilsoptionen gewährt, sollte das Setup frühzeitig steuerlich geprüft werden. Die Behandlung künftiger Wertzuwächse hängt stark von der konkreten Ausgestaltung ab und kann durch eine saubere Strukturierung optimiert werden.
Wie vermeidet man Scheinselbstständigkeit?
Ein Beratervertrag kann – entgegen dem Willen der Parteien – als abhängiges Arbeitsverhältnis eingestuft werden, wenn die tatsächliche Zusammenarbeit Merkmale einer Anstellung aufweist. Entscheidend ist dabei nicht die Bezeichnung im Vertrag, sondern die gelebte Praxis. Folgende Punkte sind besonders kritisch:
- Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber in Bezug auf Zeit, Ort und Inhalt der Tätigkeit
- Eingliederung in den Betrieb und die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
- Ausschließliche oder überwiegende Tätigkeit für nur einen Auftraggeber
- Nutzung der Betriebsmittel des Auftraggebers ohne eigenes Unternehmerrisiko
Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen erhebliche Konsequenzen: Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre, mögliche Lohnsteuernachzahlungen und im Einzelfall sogar strafrechtliche Folgen.
Formales
Wichtig ist, dass Vertragsstruktur und tatsächliche Zusammenarbeit sauber zusammenpassen. Der Beratervertrag kann grundsätzlich digital unterzeichnet werden, etwa per DocuSign.
Werden im Rahmen der Beratung personenbezogene Daten verarbeitet, sollte zusätzlich geprüft werden, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist.
Nächste Schritte
- Kläre zuerst, ob die Beratung als Dienstvertrag oder Werkvertrag ausgestaltet werden soll und definiere den Leistungsgegenstand möglichst präzise.
- Entscheide anschließend, welches Vergütungsmodell passt – Geldzahlung, virtuelle Anteile oder unentgeltliche Beratung.
- Prüfe dann, ob die geplante Zusammenarbeit Risiken einer Scheinselbstständigkeit birgt, und gestalte den Vertrag entsprechend.
- Definiere danach Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Vertraulichkeit und Rechte an Arbeitsergebnissen.
- Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen
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