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Arbeitsvertrag, Minijob

Hier findest du Minijob-Arbeitsverträge.
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 Maximilian Rolf
 Charlotte Dryander
Roman Steigertahl
Marco Andersen

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Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr.

Ein Arbeitsvertrag kann entweder befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Eine Befristung muss schriftlich erfolgen, andernfalls gilt der Vertrag als unbefristet. Ein unbefristeter Vertrag hat keine feste Laufzeit und läuft auf unbestimmte Zeit.

Ein Teilzeit-Arbeitsvertrag ist letztlich ein Standard-Arbeitsvertrag, wobei der einzige Unterschied in der verkürzten Arbeitszeit liegt (Ziff. 3.1 des Templates). Stelle sicher, dass Teilzeitmitarbeiter nicht aufgrund ihrer reduzierten Arbeitszeit diskriminiert werden. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitmitarbeiter (§§ 4, 5 TzBfG).

Überblick

Mit diesem Rechtspaket erstellst Du einen passenden Arbeitsvertrag für Minijobber – klar, rechtssicher und auf die konkrete Beschäftigungsform abgestimmt. 

✅ Passend für Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung
✅ Klare Regeln zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Pflichten
✅ Unterstützung bei Anmeldung, Lohnbuchhaltung und Sozialversicherung

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Dabei gibt es vor allem zwei Varianten: den Minijob mit Verdienstgrenze und die kurzfristige Beschäftigung. Die Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich; der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kommt es dagegen nicht auf die Höhe des Verdienstes an, sondern auf die Dauer. Sie darf im Kalenderjahr grundsätzlich nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern.

Welche Rechte haben Minijobber?

Minijobber sind arbeitsrechtlich nicht „Arbeitnehmer zweiter Klasse“. Auch sie haben grundsätzlich Anspruch auf arbeitsrechtlichen Schutz, etwa Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung, Mutterschutz, Arbeitsschutz und Unfallversicherung. 

Was regelt ein Arbeitsvertrag für Minijobber?

Ein Arbeitsvertrag für Minijobber sollte möglichst klar festlegen, wie die Beschäftigung konkret ausgestaltet ist. Dabei geht es vor allem um:

  • Art des Minijobs
  • Beginn und mögliche Befristung
  • Tätigkeit und Einsatzbereich
  • Kündigung und Beendigung

Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto weniger Abstimmungsbedarf entsteht später im Arbeitsverhältnis.

Was müssen Arbeitgeber vor Beginn beachten?

Besonders wichtig sind die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, die Prüfung sozialversicherungsrechtlicher Fragen, die korrekte Lohnabrechnung und die Dokumentation der Arbeitsbedingungen.

Bei kurzfristigen Beschäftigungen sollte außerdem vorab geklärt werden, ob die zeitlichen Grenzen eingehalten werden und ob die Beschäftigung tatsächlich nur gelegentlich ausgeübt wird.

Formales

Bei befristeten Arbeitsverträgen ist besondere Vorsicht geboten, weil die Befristung schriftlich vereinbart werden muss. Auch die Pflichten nach dem Nachweisgesetz sollten sauber berücksichtigt werden. 

Nächste Schritte

  1. Kläre zuerst, ob ein Minijob mit Verdienstgrenze oder eine kurzfristige Beschäftigung geplant ist.
  2. Bei offenen Fragen kannst Du eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen.
  3. Lege dann Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Beginn und mögliche Befristung fest.
  4. Erstelle anschließend den passenden Arbeitsvertrag für den konkreten Minijob.
  5. Prüfe danach Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Unfallversicherung.

Jetzt Arbeitsvertrag für Minijobber erstellen – klar, rechtssicher und passend zu Deiner Beschäftigung.

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