Gesellschafterdarlehen




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Bei einem "Downstream" Gesellschafterdarlehen gewährt der Gesellschafter der GmbH/UG ein Darlehen. Bei einem "Upstream" Gesellschafterdarlehen gewährt die GmbH/UG einem ihrer Gesellschafter ein Darlehen.
Überblick
Mit diesem Rechtspaket regelst Du Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter rechtssicher und nachvollziehbar – sowohl als Downstream-Darlehen vom Gesellschafter an die Gesellschaft als auch als Upstream-Darlehen von der Gesellschaft an einen Gesellschafter oder eine Muttergesellschaft.
✅ Passend für Gesellschafterdarlehen zwischen GmbH/UG und Gesellschafter
✅ Geeignet für Upstream- und Downstream-Darlehen
✅ Klare Regeln zu Fremdvergleich, Rückzahlung, Nachrang und Dokumentation
Was ist ein Gesellschafterdarlehen?
Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Darlehen zwischen einer Gesellschaft und einem Gesellschafter. Häufig stellt ein Gesellschafter seiner GmbH oder UG Geld zur Verfügung, ohne dauerhaft Eigenkapital einzuzahlen.
Das Darlehen soll später zurückgezahlt werden und wird deshalb vertraglich mit Betrag, Zinsen, Laufzeit und Rückzahlungsregeln dokumentiert.
Downstream oder Upstream – worin liegt der Unterschied?
- Bei einem Downstream-Darlehen gibt der Gesellschafter oder die Muttergesellschaft ein Darlehen an die Gesellschaft, etwa an eine GmbH, UG oder Tochtergesellschaft. Das ist vor allem relevant, wenn die Gesellschaft Liquidität für laufende Kosten, Wachstum oder eine Überbrückung benötigt.
- Bei einem Upstream-Darlehen gibt die Gesellschaft ein Darlehen an ihren Gesellschafter oder an eine Muttergesellschaft. Hier ist besondere Vorsicht geboten, weil Zahlungen an Gesellschafter mit Kapitalerhaltungsregeln kollidieren können.
Was sollte ein Gesellschafterdarlehensvertrag regeln?
Ein Gesellschafterdarlehensvertrag sollte möglichst klar festlegen, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben. In der Praxis geht es vor allem um:
- Darlehensbetrag und Auszahlung
- Zinssatz und Fälligkeit der Zinsen
- Laufzeit und Rückzahlung
- Informationspflichten der Gesellschaft
Was ist bei Fremdvergleich und Zinsen wichtig?
Gesellschafterdarlehen sollten so ausgestaltet sein, dass sie auch zwischen fremden Dritten nachvollziehbar wären. Das betrifft vor allem Zinssatz, Sicherheiten, Laufzeit, Rückzahlung und tatsächliche Durchführung.
Formales
Wichtig ist, dass Upstream- und Downstream-Darlehen nicht gleich behandelt werden.
- Beim Downstream-Darlehen stehen vor allem Fremdvergleich, Rückzahlung, Nachrang und mögliche Insolvenzanfechtung im Fokus.
- Beim Upstream-Darlehen muss zusätzlich geprüft werden, ob die Gesellschaft das Darlehen überhaupt gewähren darf und ob der Rückzahlungsanspruch werthaltig ist.
Nächste Schritte
- Kläre zuerst, ob es um ein Downstream-Darlehen oder ein Upstream-Darlehen geht.
- Lege dann Darlehensbetrag, Auszahlung, Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlung fest.
- Prüfe anschließend, ob die Konditionen fremdüblich und wirtschaftlich nachvollziehbar sind.
- Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen.
- Kläre bei Upstream-Darlehen zusätzlich Kapitalerhaltung, Werthaltigkeit des Rückzahlungsanspruchs und Zuständigkeiten.
Jetzt Gesellschafterdarlehen erstellen – klar, rechtssicher und passend zu Deiner GmbH, UG oder Unternehmensgruppe.
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