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Kündigung Außerordentlich

Eine außerordentliche Kündigung ist die (in der Regel fristlose) Beendigung eines Arbeits-, Beratungs- oder sonstigen Vertragsverhältnisses aufgrund eines wichtigen Grunds.
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Eine außerordentliche Kündigung ist die Beendigung eines Arbeits-, Beratungs- oder sonstigen Geschäftsverhältnisses aufgrund eines wichtigen Grunds (z.B. Vertragsverletzung). Kündigungsfristen finden in der Regel keine Anwendung.

In der Regel hat vor einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung zu erfolgen, in der die andere Partei auf ihr pflichtwidriges Verhalten hingewiesen und ihr Gelegenheit gegeben wird, es einzustellen.

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses – selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – unzumutbar ist.

Überblick

Mit diesem Rechtspaket bereitest Du eine außerordentliche Kündigung rechtssicher und strukturiert vor. Die außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn ein Vertrag wegen eines wichtigen Grunds beendet werden soll und ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

✅ Geeignet für Arbeits-, Beratungs- und sonstige Geschäftsverhältnisse
✅ Klare Grundlage für wichtigen Grund, Abmahnung und Kündigungserklärung
✅ Hilft, typische Fehler bei Frist, Begründung und Dokumentation zu vermeiden

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

  • Eine außerordentliche Kündigung beendet ein laufendes Vertragsverhältnis aus einem besonderen Anlass. 
  • Anders als bei einer ordentlichen Kündigung steht nicht die normale Kündigungsfrist im Vordergrund, sondern ein wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.

Was ist ein wichtiger Grund?

  • Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen beider Seiten nicht zugemutet werden kann, den Vertrag bis zum regulären Ende oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist fortzusetzen. 
  • Das kann zum Beispiel bei schweren Vertragsverletzungen, wiederholten Pflichtverstößen oder einem nachhaltigen Vertrauensverlust relevant werden.

Muss vor der außerordentlichen Kündigung abgemahnt werden?

  • Wenn der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung liegt, ist häufig vorher eine Abmahnung oder eine Gelegenheit zur Abhilfe erforderlich. Die andere Partei soll dadurch klar erkennen, welches Verhalten beanstandet wird und dass bei Wiederholung oder Fortsetzung die Kündigung droht. 
  • Eine Abmahnung kann entbehrlich sein, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder der Pflichtverstoß so schwer wiegt, dass ein Festhalten am Vertrag nicht mehr erwartet werden kann.

Außerordentliche oder ordentliche Kündigung?

Die ordentliche Kündigung beendet einen Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist. Die außerordentliche Kündigung ist dagegen für Ausnahmefälle gedacht, in denen die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist. Deshalb sollte vor Ausspruch genau geprüft werden, ob wirklich ein wichtiger Grund vorliegt oder ob eine ordentliche Kündigung der sicherere Weg ist.

Formales

Wichtig ist, dass der Kündigungsgrund sauber dokumentiert und die Kündigung innerhalb einer angemessenen Zeit nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen wird. Bei bestimmten Vertragsarten können besondere Fristen, Formvorgaben oder zusätzliche Anforderungen gelten. 

Nächste Schritte

  1. Kläre zuerst, welcher Vertrag beendet werden soll und welche Kündigungsregeln dort vorgesehen sind.
  2. Prüfe dann, ob ein wichtiger Grund vorliegt und wie schwer der Pflichtverstoß wiegt.
  3. Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine Erstanalyse mit unseren Rechtsexperten buchen.
  4. Dokumentiere anschließend den Sachverhalt, relevante Nachweise und bisherige Kommunikation.
  5. Prüfe danach, ob vorher eine Abmahnung oder Frist zur Abhilfe erforderlich ist.

Jetzt außerordentliche Kündigung vorbereiten – klar, rechtssicher und passend zu Deinem Vertragsverhältnis.

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