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Gründer-Holding gründen

Komplettpaket für die Errichtung einer Gründer-Holding. Enthält alle benötigten Dokumente, eine digitale Anbindung zum Notar und zu kompetenten Steuerexperten.
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 Charlotte Dryander
Simon Krüger
 Maximilian Rolf
Jan Hoffmann

137+ Startups & KMUs nutzen schon diese Vorlagen und Rechtspakete.

Eine Gründer-Holding ist eine Gesellschaft, oft eine UG, welche die Gründeranteile an der Hauptgesellschaft (dem Startup) hält. Der betreffende Gründer wiederum hält 100% der Anteile an seiner Gründer-Holding.

Hauptbeweggrund für die Verwendung einer Gründer-Holding sind steuerliche Vorteile, wenn die Holding ihre Anteile an der Hauptgesellschaft (dem Startup) verkauft. Erfahre hierzu mehr auf deinem Rechtspaket sowie von unseren Rechts- und Steuerexperten.

Rechtspaket herunterladen -> Erstanalyse mit Notar buchen und Gründungsdokumente finalisieren -> Gründungsdokumente beim Notar (online) beurkunden -> Bankkonto einrichten und Stammkapital einzahlen -> Anmeldung zum Handelsregister durch Notar einreichen lassen -> Eintragung in das Handelsregister abwarten

Ja, das ist sogar das Standard-Prozedere. Bei dem Notar auf deinem Paket gründest du in einem einzigen (Online-)Termin zunächst die Gründer-Holdings und dann die Hauptgesellschaft.

Überblick

Mit diesem Rechtspaket gründest Du eine Gründer-Holding, die Dir erhebliche steuerliche Vorteile bei künftigen Exit-Erlösen verschaffen kann.

✅ Passend für Gründer, Startup-Beteiligungen und Reinvestitionsstrategien
✅ Klare Regeln zu Rechtsform, Gesellschaftsvertrag und Notarprozess
✅ Geeignet für UG (haftungsbeschränkt) und GmbH

Was ist eine Gründer-Holding?

Eine Gründer-Holding ist eine eigene Gesellschaft – meist in der Rechtsform einer UG oder GmbH – die zwischen Dir als Privatperson und Deinem operativen Startup steht. Statt direkt Anteile am Startup zu halten, hältst Du sie über die Holding. 

Das Ziel: Gewinne aus dem späteren Verkauf der Beteiligung können steueroptimiert in der Holding verbleiben und für neue Projekte oder Investments wiederverwendet werden, statt direkt voll versteuert zu werden. 

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Holding?

Der zentrale Vorteil einer Gründer-Holding liegt im Steuerstundungseffekt bei Veräußerungsgewinnen.

  • Verkaufst Du Anteile an Deinem Startup direkt als Privatperson, fallen auf den Gewinn rund 28,5 % Steuern an (Teileinkünfteverfahren bzw. Abgeltungsteuer).
  • Hält dagegen Deine Holding die Anteile, sind Veräußerungsgewinne auf Ebene der Holding zu rund 95 % steuerfrei – die effektive Ertragssteuerbelastung liegt bei nur etwa 1,6 %, solange das Geld in der Holding bleibt.
  • Erst wenn Du die Gewinne von der Holding an Dich persönlich ausschüttest, fallen rund 26,4 % Kapitalertragsteuer an.

Wann lohnt sich eine Holding-Gründung?

Eine Holding ist nicht in jeder Situation sinnvoll – sie verursacht laufende Kosten und administrativen Aufwand. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn folgende Konstellationen vorliegen:

  • Du planst einen späteren Exit oder Teilverkauf Deines Startups und möchtest die Erlöse in neue Projekte oder Beteiligungen reinvestieren.
  • Du baust mehrere Unternehmen oder Beteiligungen parallel auf und möchtest diese strukturiert bündeln.
  • Du möchtest Gewinne langfristig im Unternehmensverbund halten und nicht zeitnah privat entnehmen.

Weniger attraktiv ist die Holding, wenn Du Gewinne kurzfristig privat verwenden möchtest – in diesem Fall überwiegen häufig die Kosten den steuerlichen Vorteil. 

Welche Rechtsform und welcher Gründungsweg passen?

Bei der Gründung einer Holding stehen zwei Rechtsformen und zwei Gründungswege zur Auswahl.

  • UG (haftungsbeschränkt): Bereits ab 1 € Stammkapital möglich und in der Praxis der Standard für Holding-Gründungen, da kapitalschonend und schnell umsetzbar.
  • GmbH: Ab 25.000 € Stammkapital, davon mindestens 12.500 € bei Gründung einzuzahlen. Sinnvoll, wenn ohnehin höheres Kapital eingebracht werden soll oder eine GmbH von Anfang an gewünscht ist.

Beim Gründungsweg ist zu unterscheiden zwischen dem Musterprotokoll (standardisiert, günstiger, geeignet für bis zu 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer) und einem individuellen Gesellschaftsvertrag (flexibler, aber etwas teurer und sinnvoll bei komplexeren Strukturen).

Formales

Wichtig ist, dass Rechtsform, Gründungsweg und Gesellschaftsvertrag sauber zur geplanten Holding-Struktur passen. Nach der Beurkundung beim Notar muss ein Geschäftskonto eröffnet, das Stammkapital eingezahlt und die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden – die Anmeldung übernimmt in der Regel der Notar. Insgesamt sollte mit einer Gründungsdauer von etwa 2 bis 3 Wochen gerechnet werden. 

Nächste Schritte

  1. Kläre zuerst, ob eine Holding-Struktur zu Deiner langfristigen Strategie passt – insbesondere im Hinblick auf Reinvestition oder private Entnahme künftiger Gewinne.
  2. Entscheide anschließend, ob die Holding als UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH gegründet werden soll.
  3. Wähle dann zwischen Musterprotokoll und individuellem Gesellschaftsvertrag, je nach Anzahl der Gesellschafter und gewünschter Flexibilität.
  4. Bereite danach Notartermin, Geschäftskonto und Stammkapitaleinzahlung vor – die Handelsregister-Eintragung übernimmt im Anschluss der Notar.
  5. Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen – für eine individuelle Begleitung der Gründung.

Jetzt Gründer-Holding gründen – steueroptimiert, rechtssicher und mit professioneller Begleitung.

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