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Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

Kann benutzt werden, um Verfahrensregeln für die Geschäftsführer (z.B. Zustimmungsvorbehalte für wesentliche Maßnahmen) zu erlassen.
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Roman Steigertahl
 Maximilian Rolf
Freddi Lange
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In einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung können Kompetenzen und Verfahren der Geschäftsführung detailliert geregelt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist häufig ein Katalog für operative Maßnahmen, bei denen die Geschäftsführung die Zustimmung der Gesellschafter einholen muss.

Überblick

Mit diesem Rechtspaket regelst Du die internen Kompetenzen und Verfahren der Geschäftsführung. Die Geschäftsordnung schafft klare Verhältnisse zu Zuständigkeiten, Zustimmungsvorbehalten, Budgetplanung, Informationspflichten und der Zusammenarbeit mit Gesellschaftern, Beirat oder Aufsichtsrat.

✅ Klare Regeln für Rechte und Pflichten der Geschäftsführung
✅ Strukturierter Katalog für zustimmungspflichtige Geschäfte
✅ Saubere Abstimmung mit Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarung und Beiratsregelungen

Was ist eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung?

Eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführung regelt, wie die Geschäftsführung intern arbeiten soll. Sie kann Zuständigkeiten, Entscheidungsprozesse, Berichtspflichten und Verfahren detaillierter festlegen, als es im Gesellschaftsvertrag selbst sinnvoll wäre. 

Was regelt eine Geschäftsordnung für Geschäftsführer?

Eine Geschäftsordnung legt vor allem fest, welche Rechte und Pflichten die Geschäftsführung im Innenverhältnis hat. Typische Inhalte sind:

  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführer
  • Zusammenarbeit innerhalb der Geschäftsführung
  • Budgetplanung und Informationspflichten
  • zustimmungspflichtige Geschäfte
“Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto weniger Abstimmungsbedarf entsteht später im operativen Geschäft.”

Was sind Zustimmungsvorbehalte?

Zustimmungsvorbehalte legen fest, bei welchen Maßnahmen die Geschäftsführung vorab die Zustimmung eines anderen Organs einholen muss, etwa der Gesellschafter, eines Beirats oder eines Aufsichtsrats. 

Wer erlässt die Geschäftsordnung?

Die Geschäftsordnung kann je nach Gesellschaftsdokumenten von den Gesellschaftern, einem Beirat oder Aufsichtsrat oder in bestimmten Fällen auch von der Geschäftsführung selbst erlassen werden. In der Praxis erfolgt der Erlass häufig durch Gesellschafterbeschluss; die Geschäftsordnung wird dann als Anlage beigefügt. Wichtig ist, dass Zuständigkeit und Zustimmungserfordernisse mit Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarung und einer möglichen Beiratsordnung zusammenpassen.

Formales

Wichtig ist, dass die Geschäftsordnung nicht isoliert erstellt wird. Zustimmungserfordernisse, Informationspflichten und Entscheidungsverfahren müssen mit den übrigen Gesellschaftsdokumenten abgestimmt sein. 

Besonders sorgfältig sollte geprüft werden, welches Organ zuständig ist und ob zusätzliche Zustimmungen einzelner Gesellschafter oder eines Beirats erforderlich sind. 

Nächste Schritte

  1. Kläre zuerst, welches Organ für den Erlass der Geschäftsordnung zuständig ist.
  2. Prüfe dann Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftervereinbarung und mögliche Beiratsregelungen.
  3. Definiere anschließend Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Geschäftsführung.
  4. Lege danach fest, welche Maßnahmen der vorherigen Zustimmung bedürfen.
  5. Stimme zum Schluss Budgetprozesse, Informationspflichten und Dokumentation sauber ab.
  6. Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen.

Jetzt Geschäftsordnung für die Geschäftsführung erstellen – klar, abgestimmt und passend zu Deiner Gesellschaft.

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