Dienstvertrag / Werkvertrag




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Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer den Eintritt eines bestimmten Erfolges in Form eines fertiggestellten Werkes. Im Unterschied hierzu schuldet der Auftragnehmer bei einem Dienstvertrag nur die Erbringung einer bestimmten Tätigkeit.
Überblick
Mit diesem Rechtspaket erstellst Du den passenden Vertrag für Deine Dienstleistungen – ob als Dienstvertrag für laufende Tätigkeiten oder als Werkvertrag für konkrete Ergebnisse.
✅ Passend für Freelancer, Agenturen, Coaches, Entwickler und Designer
✅ Klare Regeln zu Leistungsumfang, Vergütung, Haftung und Abnahme
✅ Geeignet für Projektverträge, Retainer und laufende Dienstleistungen
Was ist der Unterschied zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag?
Dienstvertrag und Werkvertrag sind zwei zentrale Vertragsformen im deutschen Recht – und werden in der Praxis häufig verwechselt. Der entscheidende Unterschied liegt darin, was geschuldet wird.
- Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) schuldet der Auftragnehmer eine Tätigkeit, aber keinen bestimmten Erfolg. Die Leistung wird nach bestem Wissen und Können erbracht – ein konkretes Ergebnis ist nicht garantiert.
- Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schuldet der Auftragnehmer einen konkreten Erfolg. Die Vergütung wird erst fällig, wenn das vereinbarte Werk ordnungsgemäß erbracht und vom Auftraggeber abgenommen wurde.
In der Praxis sind auch Mischformen möglich. Wichtig ist, dass die gewählte Vertragsform zur tatsächlichen Leistung passt, da sich daraus unterschiedliche Rechtsfolgen für Vergütung, Gewährleistung und Kündigung ergeben.
Wann brauchst Du einen Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist die richtige Wahl, wenn ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis geschuldet wird. Typische Anwendungsfälle sind:
- Erstellung eines Webdesigns oder einer Website
- Programmierung einer Software oder eines Features
- Anfertigung eines Gutachtens oder einer Marktanalyse
Charakteristisch für den Werkvertrag ist die Abnahme: Der Auftraggeber prüft, ob das gelieferte Werk den vereinbarten Anforderungen entspricht, und erklärt es als vertragsgemäß. Erst mit der Abnahme entsteht der volle Vergütungsanspruch und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen.
Wann brauchst Du einen Dienstvertrag?
Ein Dienstvertrag passt immer dann, wenn eine laufende Tätigkeit oder Beratung im Vordergrund steht und der konkrete Erfolg nicht garantiert werden kann. Typische Anwendungsfälle sind:
- Beratung, Coaching oder Mentoring
- Laufende IT-Support- und Wartungsleistungen
- Tätigkeiten von Virtual Assistants
Beim Dienstvertrag ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistung sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg besteht hingegen nicht.
Vertrag oder AGB – was passt zu Deinem Setup?
Neben der Frage nach der Vertragsart stellt sich oft auch die Frage, ob individuelle Verträge oder allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoller sind.
- Einzelverträge eignen sich, wenn Leistungsumfang, Vergütung und Konditionen für jeden Kunden individuell festgelegt werden – etwa bei größeren Projekten mit definiertem Statement of Work.
- AGB regeln dagegen die Standardbedingungen, die für alle Kunden gleichermaßen gelten – typischerweise Zahlungsmodalitäten, Haftungsbegrenzungen und Laufzeiten.
- Eine Kombination ist häufig die beste Lösung: AGB regeln das allgemeine Grundgerüst, der Einzelvertrag die spezifischen Leistungsinhalte.
Wichtig zu wissen: Auch ein mehrfach verwendeter Mustervertrag kann rechtlich als AGB eingestuft werden, was zusätzliche Anforderungen an die Inhaltskontrolle nach sich zieht.
Formales
Wichtig ist, dass Vertragsstruktur und tatsächliche Leistung sauber zusammenpassen. Sowohl Dienst- als auch Werkverträge können grundsätzlich digital unterzeichnet werden. Werden im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, sollten zusätzlich Datenschutzerklärung und gegebenenfalls ein Auftragsverarbeitungsvertrag geprüft werden.
Nächste Schritte
- Kläre zuerst, ob Deine Leistung als Dienstvertrag oder Werkvertrag einzuordnen ist – also ob Du eine Tätigkeit oder einen konkreten Erfolg schuldest.
- Entscheide anschließend, ob ein individueller Einzelvertrag, AGB oder eine Kombination aus beidem zu Deinem Geschäftsmodell passt.
- Konfiguriere dann die passende Vorlage und passe sie an Leistungsumfang, Vergütung, Haftung und Kündigungsfristen an.
- Prüfe danach, ob Datenschutz, Auftragsverarbeitung und umsatzsteuerliche Themen zusätzlich geregelt werden müssen.
- Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen – für eine individuelle Professionalisierung der Vorlage.
Jetzt Dienst- oder Werkvertrag erstellen – klar strukturiert, rechtssicher und passend zu Deinem Leistungsangebot.
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