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Werkstudentenvertrag

Ein Werkstudentenvertrag regelt die Bedingungen für die Beschäftigung eines Studierenden in einem Unternehmen.
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Dr. Cyrosch Kalateh
Roman Steigertahl
Simon Krüger
Jan Hoffmann

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Werkstudenten sind Arbeitnehmer mit der Besonderheit, dass sie parallel studieren. Vorteilhaft für Unternehmen ist in diesem Zusammenhang das Werkstudentenprivileg, das unter bestimmten Bedingungen davon befreit, Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen.

Studenten, die nebenbei eine mehr als geringfügige Beschäftigung (bei einer geringfügigen Beschäftigung, sog. Minijob, greifen ebenfalls sozialversicherungsrechtliche Privilegien) ausüben, genießen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn die Voraussetzungen des sog. Werkstudentenprivilegs vorliegen.

Die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg sind, dass (1) der Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche beschäftigt ist, oder (2) dass die Beschäftigung auf einen Zeitraum von drei Monaten begrenzt ist, oder (3) dass die Tätigkeit ausschließlich in den Semesterferien ausgeübt wird.

Überblick

Mit diesem Rechtspaket erstellst Du einen Werkstudentenvertrag, der rechtssicher ist und die Besonderheiten einer Werkstudentenbeschäftigung sauber abbildet.

✅ Passend für Werkstudenten in Vorlesungszeit und Semesterferien
✅ Klare Regeln zu Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und Kündigung
✅ Geeignet für befristete und unbefristete Werkstudentenverträge

Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag ist im Kern ein regulärer Arbeitsvertrag, der mit einem immatrikulierten Studenten geschlossen wird. 

Die Besonderheit liegt im Sozialversicherungsrecht: Durch das sogenannte Werkstudentenprivileg entfallen unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das macht die Werkstudentenbeschäftigung sowohl für Arbeitgeber als auch für Studierende finanziell attraktiv.

Was ist das Werkstudentenprivileg und welche Voraussetzungen gelten?

Das Werkstudentenprivileg sorgt dafür, dass Werkstudenten von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind. Damit das Privileg greift, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Studierende muss an einer Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sein. Das Studium muss zeitlich im Vordergrund stehen.
  • Während der Vorlesungszeit darf die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreiten. In den Semesterferien ist auch eine Vollzeittätigkeit möglich.
  • Die 26-Wochen-Regel ist zu beachten: Im Laufe eines Jahres darf der Studierende nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entfällt das Privileg.
  • Hat der Werkstudent weitere Beschäftigungen, werden die Arbeitszeiten aller Jobs zusammengerechnet.

Befristeter oder unbefristeter Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag kann sowohl befristet als auch unbefristet abgeschlossen werden. Welche Variante passt, hängt vom geplanten Einsatz ab.

  • Ein unbefristeter Vertrag bietet Flexibilität, wenn die Zusammenarbeit über mehrere Semester angelegt ist, und kann von beiden Seiten unter Einhaltung der Kündigungsfristen beendet werden.
  • Ein befristeter Vertrag eignet sich, wenn die Tätigkeit an ein bestimmtes Projekt oder einen definierten Zeitraum gebunden ist. Wichtig: Befristete Verträge müssen zwingend vor Beginn des Arbeitsverhältnisses handschriftlich unterschrieben werden – eine digitale Signatur genügt hier nicht (§ 14 TzBfG).
Wichtig: Nach Exmatrikulation entfällt der Werkstudentenstatus automatisch. In diesem Fall greift die volle Sozialversicherungspflicht, was im Vertrag idealerweise berücksichtigt werden sollte.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei der Einstellung?

Bei der Einstellung eines Werkstudenten gelten im Wesentlichen die gleichen Arbeitgeberpflichten wie bei anderen Beschäftigten. Besonders wichtig sind:

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung mit dem korrekten Beitragsgruppenschlüssel für Werkstudenten
  • Prüfung der Immatrikulationsbescheinigung und des Werkstudentenstatus
  • Kontrolle der 20-Stunden-Grenze und der 26-Wochen-Regel im laufenden Betrieb

Formales

Wichtig ist, dass Vertragsinhalt und Beschäftigungsmodell sauber zusammenpassen. Deshalb sollte im Vertrag ausdrücklich geregelt werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Bei befristeten Verträgen ist zwingend die handschriftliche Unterschrift beider Parteien vor Arbeitsbeginn erforderlich. 

Nächste Schritte

  1. Kläre zuerst, ob die Stelle als Werkstudentenjob einzuordnen ist und ob die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg erfüllt sind.
  2. Entscheide anschließend, ob der Vertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen werden soll.
  3. Konfiguriere dann den Werkstudentenvertrag mit den passenden Angaben zu Arbeitszeit, Vergütung und Aufgabenbereich.
  4. Prüfe danach, ob Sozialversicherungsmeldung, Nachweispflichten und Immatrikulationsbescheinigung vollständig vorliegen.
  5. Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen.

Jetzt Werkstudentenvertrag erstellen – klar strukturiert, rechtssicher und passend zur Beschäftigungssituation.

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