Vermittlungsvereinbarung




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Eine Vermittlungsvereinbarung ist eine Vereinbarung, bei der eine Gesellschaft einem Vertriebspartner ein Entgelt für die Vermittlung von Neukunden zahlt.
Überblick
Mit diesem Rechtspaket regelst Du die Vermittlung von Neukunden durch einen Vertriebspartner.
✅ Passend für reine Kontaktherstellung und Neukundenvermittlung
✅ Klare Regeln zu Provision, Abrechnung und Zusammenarbeit
✅ Digital unterzeichnbar und flexibel an Dein Vertriebsmodell anpassbar
Was ist eine Vermittlungsvereinbarung?
Eine Vermittlungsvereinbarung regelt, dass ein Vermittlungspartner potenzielle Neukunden oder Geschäftsmöglichkeiten an eine Gesellschaft vermittelt und dafür eine Vergütung erhält.
Im Mittelpunkt steht dabei meist die Kontaktherstellung oder Geschäftsanbahnung. Der eigentliche Vertrag mit dem Kunden wird anschließend von der Gesellschaft selbst abgeschlossen.
Was regelt eine Vermittlungsvereinbarung?
Eine Vermittlungsvereinbarung sollte möglichst klar festlegen, welche Leistungen der Vermittlungspartner erbringen soll und wann ein Vergütungsanspruch entsteht. Dabei geht es vor allem um:
- konkrete Vermittlungstätigkeit
- Abstimmung zwischen Gesellschaft und Vermittlungspartner
- Provision oder Umsatzbeteiligung
- Abrechnung und Nachweise
- Exklusivität oder Wettbewerbsverbote
Vermittlungsvereinbarung, Handelsvertreter oder Vertragshändler?
- Eine reine Vermittlungsvereinbarung passt, wenn der Partner vor allem Kontakte herstellt oder Geschäftsmöglichkeiten vermittelt, der Kundenvertrag aber von der Gesellschaft selbst abgeschlossen wird.
- Ein Handelsvertreter ist stärker in den Vertrieb eingebunden und vermittelt oder schließt Geschäfte dauerhaft für ein Unternehmen ab.
- Ein Vertragshändler handelt dagegen typischerweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gegenüber dem Kunden. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil je nach Modell unterschiedliche Rechte, Pflichten und Vergütungsregeln gelten können.
Wie wird die Provision geregelt?
Die Provision sollte eindeutig geregelt werden. Möglich ist zum Beispiel eine feste Provisionszahlung pro erfolgreich vermitteltem Neukunden oder eine Umsatzbeteiligung am Geschäft mit dem vermittelten Kunden.
Zusätzlich kann festgelegt werden, ob ein Cap gilt, wann die Provision fällig wird und welche Nachweise für die Abrechnung erforderlich sind.
Formales
Die Vermittlungsvereinbarung kann grundsätzlich digital unterzeichnet werden, etwa per elektronischer Signatur oder eingescannter Unterschrift.
Wichtig ist, dass die vereinbarte Vermittlungstätigkeit rechtlich sauber vom Handelsvertreter- oder Vertragshändlermodell abgegrenzt wird.
Nächste Schritte
- Kläre zuerst, ob der Partner nur Kontakte vermitteln oder stärker in den Vertrieb eingebunden werden soll.
- Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine Erstanalyse mit unseren Rechtsexperten buchen.
- Definiere dann die konkrete Vermittlungstätigkeit und den Ablauf der Abstimmung.
- Lege anschließend fest, ob die Vergütung als feste Provision oder Umsatzbeteiligung erfolgen soll.
- Prüfe danach Exklusivität, Wettbewerbsverbote, Vertraulichkeit und Datenschutz.
- Regle zum Schluss Laufzeit, Kündigung und die Abrechnung der Provision.
Jetzt Vermittlungsvereinbarung erstellen – klar, rechtssicher und passend zu Deinem Vertriebsmodell.
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