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Gesellschaft

Satzung / Gesellschaftsvertrag

Ist das zentrale gesellschaftsrechtliche Dokument einer GmbH. Wird bei einer Finanzierungsrunde typischerweise neugefasst. Erfordert Notar.
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Roman Steigertahl
Simon Krüger
Dr. Cyrosch Kalateh
Marco Andersen

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Der Gesellschaftsvertrag/Satzung ist das grundlegende gesellschaftsrechtliche Dokument einer Gesellschaft. Hier werden typischerweise u.a. Stammkapital, Stimmrechte und Organkompetenzen geregelt.

Überblick

Mit diesem Rechtspaket regelst Du die rechtliche Grundlage Deiner Gesellschaft klar und strukturiert. Die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag legt unter anderem fest, wie Stammkapital, Geschäftsführung, Beschlüsse und Gesellschafterrechte ausgestaltet sind.

✅ Klare Regeln zu Stammkapital, Geschäftsführung und Beschlüssen
✅ Passend für Hauptgesellschaft und Gründer-Holding
✅ Notariell beurkundbar und praxisnah anpassbar

Was ist eine Satzung?

Die Satzung (auch Gesellschaftsvertrag genannt) ist das grundlegende gesellschaftsrechtliche Dokument einer Gesellschaft. Hier wird festgelegt, wie die Gesellschaft aufgebaut ist und nach welchen Regeln sie funktioniert.

Sie bildet die rechtliche Basis für die Gründung und die spätere Zusammenarbeit der Gesellschafter.

Was regelt eine Satzung?

Eine Satzung enthält die zentralen Regeln der Gesellschaft. Typischerweise geht es um:

  • Unternehmensgegenstand
  • Stammkapital und Geschäftsanteile
  • Geschäftsführer, Geschäftsführung und Vertretung
  • Mehrheiten und Zustimmungserfordernisse

Gut zu wissen: Viele Regelungen, die im Laufe der Unternehmensentwicklung relevant werden – etwa eine Gesellschaftervereinbarung, ein VSOP oder Finanzierungsdokumente – bauen auf der Satzung auf. Deshalb lohnt es sich, die Satzung von Anfang an so aufzusetzen, dass sie mit Deiner Gesellschaft mitwachsen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Hauptgesellschaft und Gründer-Holding?

Der Unterschied liegt im Unternehmensgegenstand der Satzung.

  • Hauptgesellschaft: Regelt das operative Unternehmen, also die eigentliche Geschäftstätigkeit, die Gesellschafterstruktur und die internen Zuständigkeiten.
  • Gründer-Holding: Regelt eine zwischengeschaltete Beteiligungsgesellschaft des Gründers, über die Beteiligungen strukturiert gehalten werden. Unternehmensgegenstand ist hier typischerweise der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.

Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Ein Musterprotokoll ist eine gesetzlich vorgegebene Minimalvorlage, die für einfache Gründungen genutzt werden kann. Es lässt sich inhaltlich nicht anpassen. Für die meisten Gründungen, insbesondere wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, besondere Stimmrechte geregelt oder spätere Finanzierungsrunden ermöglicht werden sollen, reicht ein Musterprotokoll nicht aus. In diesen Fällen ist eine individuell gestaltete Satzung der bessere Weg.

Formales

Die Satzung muss notariell beurkundet werden. Anschließend wird die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet.

Nächste Schritte

  1. Lege die wichtigsten Punkte der Satzung fest, insbesondere Stammkapital, Anteile, Geschäftsführung und Beschlussregeln.
  2. Prüfe, ob ein Musterprotokoll ausreicht oder ob Du eine individuelle Satzung brauchst.
  3. Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine kostenfreie Erstanalyse mit unserem Rechtsexperten buchen.
  4. Danach kann die Satzung notariell beurkundet und zum Handelsregister angemeldet werden.

Jetzt Satzung erstellen – klar, strukturiert und passend zu Deiner Gründung.

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