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Aufhebungsvertrag Mitarbeiter

Ein Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeits-, Beratungs- oder sonstigen Mitarbeiterverhältnisses.
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 Maximilian Rolf
Simon Krüger
Jan Hoffmann
 Charlotte Dryander

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Überblick

Mit diesem Rechtspaket regelst Du die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag..

✅ Passend für die einvernehmliche Trennung von Arbeitgeber und Mitarbeiter
✅ Klare Regeln zu Abfindung, Freistellung, Urlaub und Zeugnis
✅ Hilft, Formfehler und spätere Streitigkeiten zu vermeiden

Was ist ein Aufhebungsvertrag für Mitarbeiter?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, mit der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Anders als bei einer Kündigung beendet nicht eine Seite allein das Arbeitsverhältnis, sondern beide Parteien stimmen der Beendigung zu.

Der Aufhebungsvertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter eine flexible Lösung suchen, etwa zu einem bestimmten Beendigungsdatum oder mit einer Abfindungsregelung.

Was regelt ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag sollte möglichst klar festlegen, zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis endet. In der Praxis geht es vor allem um:

  • Beendigungsdatum
  • Abfindung, falls vereinbart
  • Freistellung bis zum Austritt
  • Resturlaub und Überstunden
  • Vergütung bis zur Beendigung

Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Der Aufhebungsvertrag ist dagegen eine gemeinsame Vereinbarung. Das kann Vorteile haben, weil Beendigungsdatum, Abfindung, Freistellung und Zeugnis flexibler geregelt werden können.

Gleichzeitig sollte ein Aufhebungsvertrag sorgfältig geprüft werden. Für Mitarbeiter kann insbesondere relevant sein, ob durch die einvernehmliche Beendigung Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen können. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass bei Aufgabe des Arbeitsplatzes oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld möglich sind.

Was ist bei Abfindung, Freistellung und Zeugnis wichtig?

Eine Abfindung ist beim Aufhebungsvertrag nicht automatisch geschuldet, kann aber vereinbart werden. Häufig wird sie genutzt, um die Trennung einvernehmlich und planbar zu gestalten.

Auch Freistellung und Arbeitszeugnis sollten klar geregelt werden. 

  • Bei der Freistellung sollte feststehen, ob sie widerruflich oder unwiderruflich erfolgt und wie Urlaub oder Überstunden behandelt werden. 
  • Beim Zeugnis sollte mindestens geregelt werden, ob ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erteilt wird.

Formales

Ein Aufhebungsvertrag zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich abgeschlossen werden. Die elektronische Form ist gesetzlich ausgeschlossen; E-Mail, Scan oder digitale Signatur reichen daher nicht aus. 

Nächste Schritte

  1. Kläre zuerst, zu welchem Datum das Arbeitsverhältnis beendet werden soll.
  2. Lege dann fest, ob eine Abfindung, Freistellung oder Zeugnisregelung aufgenommen werden soll.
  3. Bei offenen Fragen kannst Du jederzeit eine Erstanalyse mit unseren Rechtsexperten buchen.
  4. Prüfe anschließend Resturlaub, Überstunden, offene Vergütung und Rückgabepflichten.
  5. Berücksichtige mögliche Folgen für Arbeitslosengeld und Sperrzeit.

Jetzt Aufhebungsvertrag erstellen – klar, rechtssicher und passend zur einvernehmlichen Trennung.

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